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News & Forschung · 2 Min. Lesezeit

Cannabisimporte nach Deutschland: Was 201 Tonnen erzählen – und was nicht

2025 wurden rund 201 Tonnen Cannabis zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken nach Deutschland importiert. Im Vorjahr waren es rund 73 Tonnen. Die ABDA-Veröffentlichung von 2026 dokumentiert diesen deutlichen Anstieg. Wie viele Menschen behandelt wurden, lässt sich daraus allerdings nicht ablesen.

Containerterminal mit Kränen und Frachtschiff im Hamburger Hafen.
Hamburger Containerhafen als Symbol für Außenhandel; keine dokumentierte Cannabislieferung.Foto: M. Johannsen / Adobe Stock
In diesem Beitrag

Die belegten Zahlen

Die ABDA veröffentlicht in „Die Apotheke – Zahlen, Daten, Fakten 2026“ für das Jahr 2025 eine nach Deutschland importierte Menge von 201.092 Kilogramm Cannabis zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken. Als Datenquelle nennt sie das BfArM. Für 2024 weist dieselbe Darstellung 72.850 Kilogramm aus. [1]

Ausgewählte Angaben aus der ABDA-Veröffentlichung 2026
AngabeMengeBezugszeitraum
Importe insgesamt201.092 kg2025
Davon aus Kanada93.006 kg2025
Davon aus Portugal55.164 kg2025
Importe insgesamt, Vorjahr72.850 kg2024

Das sind Daten für 2025 aus einer Veröffentlichung von 2026, keine vollständige Importbilanz für das laufende Jahr. Die Darstellung umfasst laut Fußnote Cannabisblüten und -extrakte. [1]

Kilogramm sind keine Patientenzahl

Aus einer importierten Menge lässt sich allein weder die Zahl behandelter Menschen noch die Zahl eingelöster Rezepte errechnen. Dafür wären zusätzliche Informationen über tatsächliche Abgaben, Mengen je Versorgung und weitere Warenbewegungen erforderlich. Das ist eine methodische Grenze der Kennzahl, keine Behauptung über die Motive einzelner Patientinnen oder Patienten.

Auch die Frage, ob eine Behandlung medizinisch begründet ist, wird nicht durch eine Importstatistik entschieden. Der rechtliche Rahmen knüpft die Abgabe medizinischen Cannabis an eine ärztliche Verschreibung und die Apotheke. [2] Eine Mengentabelle kann diese individuelle Prüfung weder ersetzen noch rückwirkend bewerten.

KI-generiertes Symbolbild eines Containerterminals als Darstellung internationaler Warenströme.
Containerumschlag als Motiv für internationale Warenströme. KI-generiertes Symbolbild, kein dokumentierter Cannabistransport.KI-generiertes Symbolbild

Welche Zahlen nicht vermischt werden sollten

Importmengen, Apothekenabgaben und Krankenkassenabrechnungen betrachten unterschiedliche Ausschnitte. Schon die Einheiten unterscheiden sich: Kilogramm, Packungen, Rezeptzeilen oder Personen sind nicht austauschbar. Ein Vergleich wird erst verständlich, wenn Zeitraum, Abgrenzung und Datenquelle übereinstimmen.

Bei Vergleichen mit Zahlen für 2026 muss außerdem der Zeitraum stimmen: Ein Quartal und ein vollständiges Jahr sind keine gleichwertigen Vergleichsgrößen. Prüfe auch, ob Angaben vorläufig oder bereits revidiert sind. Das Mengenwachstum allein belegt weder eine bessere Versorgung noch Missbrauch.

Die nützliche Frage hinter der großen Zahl

Für Menschen in Behandlung ist am Ende nicht allein wichtig, wie viel importiert wird. Entscheidend ist, ob das konkret verschriebene Arzneimittel verfügbar ist, Beratung stattfindet und die Versorgung verlässlich funktioniert. Eine Statistik über Warenmengen liefert dafür Kontext, aber noch keine vollständige Antwort.

Die Importstatistik beantwortet somit eine Frage zum Warenaufkommen. Für Wartezeiten, tatsächliche Abgaben oder die Kosten einer Behandlung braucht es jeweils andere Daten. Diese Informationen enthält die Mengentabelle nicht.

Nachlesen & einordnen

Quellen & Recherche

Recherchestand: . Dieser Stand ist keine medizinische oder juristische Fachprüfung.

  1. ABDA: Die Apotheke – Zahlen, Daten, Fakten 2026, Seiten 90–91, Zahlen zu medizinischem Cannabis; Importdaten dort dem BfArM zugeschrieben. Amtliche Daten werden hier über die Veröffentlichung der Berufsorganisation zitiert, nicht als selbst heruntergeladener BfArM-Rohdatensatz.
  2. § 3 MedCanG, Verschreibung und Abgabe.

Abgerufen am 20.10.2026. Die Auswertung betrifft Mengenangaben, nicht die teilweise älteren rechtlichen Erläuterungen der ABDA-Broschüre. Rechen- und Interpretationsgrenzen sind redaktionelle Einordnungen.

Bildnachweise

Titelbild: Hamburger Containerhafen als Symbol für Außenhandel; keine dokumentierte Cannabislieferung. M. Johannsen / Adobe Stock

Ergänzungsbild: Containerumschlag als Motiv für internationale Warenströme. KI-generiertes Symbolbild, kein dokumentierter Cannabistransport. KI-generiertes Symbolbild

Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine persönliche medizinische oder rechtliche Beratung.

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